Drastische Bußgelder, hohe Nachforderungen von Lohnzahlungen und Sozialkassenbeiträgen und im schlimmsten Fall sogar ein Verlust der Gewerbeerlaubnis: Als Verkehrsgewerbe-Unternehmer sind Sie erheblichen Risiken ausgesetzt, wenn Ihre Auftragnehmer gegen das neue Mindestlohngesetz (MiloG) verstoßen.
Das Gesetz bestimmt, dass Sie als Generalunternehmer wie ein Bürge dafür haften, dass die von Ihnen eingesetzten Subunternehmer und Dienstleister ihren Verpflichtungen nachkommen und das Mindestentgelt in Höhe von 8,50 Euro brutto zahlen, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn diese aus dem Ausland kommen.
Zu gering entlohnte Arbeitnehmer der Subunternehmer können die Differenz zum Mindestlohn direkt bei Ihnen, dem Auftraggeber, einklagen – und dies bis zum Eintritt der dreijährigen Verjährung. Bei häufigen Einsätzen von Subunternehmern können schnell hohe fünfstellige Beträge pro Mitarbeiter zusammenkommen.
Die KRAVAG hat als Spezialversicherer umgehend auf dieses Haftungsproblem reagiert und stellt Mitgliedern von Verkehrsgewerbeverbänden jetzt eine exklusive Versicherungslösung zur Seite.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Mindestlohns bei Ihren eigenen Arbeitnehmern kann Ihnen niemand abnehmen.
Aber die KRAVAG unterstützt Sie dort, wo die Risiken trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht mehr überschaubar sind: Bei den Subunternehmern in der oft vielgliedrigen Lieferkette!
Die zwei Bausteine der KRAVAG-Verbandslösung sichern Sie doppelt ab:
Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche nach dem
Mindestlohngesetz
Minimiert die Risiken nach der Generalunternehmerhaftung. Die KRAVAG springt ein, wenn Sie den Mitarbeitern von Subunternehmern die Differenz zum Mindestlohn nachzahlen müssen und der Regress gegen Ihren unmittelbaren Vertragspartner scheitert. Sollte die gewählte Versicherungssumme nicht ausreichen, springt Ihr Verband ein: Über eine sogenannte Coverdeckung bekommen Sie als Verbandsmitglied im Schadensfall bis zu 50 % der vereinbarten Deckungssumme, maximal 100.000 Euro, zusätzlich ersetzt.
MiLoG-Rechtsschutz
Rundumschutz gegen die vielfältigen Ansprüche aus dem Mindestlohngesetz.
Arbeits-Rechtsschutz
Zur Abwehr unberechtigter Forderungen durch eigene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer der Subunternehmer.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Zur Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Verwaltungsrechtsschutz
Für den Fall, dass Entzug der Konzession droht.
InkassoPLUS
Hierüber können Sie Regressforderungen gegen Ihren Auftragnehmer geltend machen, wenn Sie dafür haften mussten, dass der Auftragnehmer den Mindestlohn nicht gezahlt hatte.
Selbstverständlich steht Ihnen auch das R+V-Anwaltstelefon für alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem MiloG zur Verfügung.
Handeln Sie schnell!
Die Bürgenhaftung gilt bereits seit der Einführung des MiloG. Die KRAVAG bietet Ihnen in den nächsten Wochen noch die Möglichkeit, über eine Rückdeckungszusage Versicherungsschutz ab 1. Januar 2015 zu beantragen.
Das MiloG-Versicherungspaket der KRAVAG gibt es zur Zeit exklusiv für die Mitglieder folgender Verbände:
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Bundesverband Wirtschaft,
Verkehr und Logistik (BWVL) e.V.
DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.
Fragen Sie die Versicherungsspezialisten Ihrer Straßenverkehrs-Genossenschaft nach der MiLoG-Versicherungslösung von KRAVAG!
Mindestlohngesetz: KRAVAG-Versicherungsschutz entschärft die gesetzliche Haftung für Unternehmer
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