Die meisten Spediteure arbeiten nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) von 2003. Das Klauselwerk, das die Haftung bei  speditionsüblichen Dienstleistungen regelt, ist inzwischen reformbedürftig. Auch nach zweijährigen Verhandlungen konnten sich der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) und die Verbände der verladenden Wirtschaft nicht auf eine gemeinsame Neufassung einigen.

Seit September empfehlen BDI, BGA, BWVL und HDE die Deutschen Transport- und Logistikbedingungen (DTLB) als Geschäftsgrundlage: Ein Haftungsrisiko für Auftragnehmer warnt KRAVAG! Und empfiehlt Logistikern, in keinem Fall die DTLB zu vereinbaren oder zu akzeptieren. Neben unbegrenzter Haftung definieren sie weitreichende Verpflichtungen für Transportunternehmer und Lagerhalter, die diese schwer oder nur bruchstückhaft erfüllen können. Nicht immer gibt es dafür entsprechenden Versicherungsschutz! Und genau das ist der Knackpunkt für Logistiker, die auf Wunsch eines verladenden Kunden die DTLB vertraglich einbeziehen.
Ein Eigenrisiko bleibt immer

Bei den DTLB ist die Haftung des Transportunternehmens nach oben nicht begrenzt. Die Auftraggeberhaftung ist dagegen limitiert. Bei Großschäden besteht die Gefahr, dass der Transportunternehmer mit seinem Betriebsvermögen in Anspruch genommen wird.

Die derzeit üblichen Verkehrshaftungsversicherungen decken die Ansprüche nach den DTLB nicht automatisch ab. Im Lagerbereich lässt sich unbegrenzte Haftung überhaupt nicht versichern. Da Transportunternehmer nach den DTLB auch mehr Detailpflichten erfüllen müssen, werden in der Schadensregulierung die Regelhaftungssummen weniger zum Tragen kommen. Insgesamt ist mit einer deutlich höheren Schadenbelastung zu rechnen.

Wer DTLB vereinbart, muss bei 
seinem Versicherer anfragen

Logistikern, die die DTLB vereinbaren, bietet KRAVAG auf ausdrückliche Anfrage eine individuelle Zusatzdeckung innerhalb der bestehenden Verkehrshaftungsversicherung an. Diese ist auf das Schadenereignis und pro Versicherungsfall und Jahr begrenzt. Der nicht unerhebliche Prämienzuschlag errechnet sich aus der individuellen Risikosituation des Spediteurs. Ein Großlager erhöht ihn zusätzlich.

Rechtsanwalt Axel Salzmann, Leiter des KRAVAG-Kompetenzzentrums Straßenverkehrsgewerbe und Logistik warnt: „Der bisherige Gleichlauf zwischen vertraglicher Haftung und dem Schutz der Verkehrshaftungsversicherung ist durch die DTLB nicht mehr gewährleistet. Besonders bei Großschäden verbleiben dem Transportunternehmer existenzielle Restrisiken.“

ADSp unverändert wirksam

Beim bisherigen ADSp-Schutz der Transportversicherungen werden Schäden schneller, unkomplizierter und günstiger geregelt als bei anderen Versicherungssparten: Ein wirtschaftlicher Vorteil für alle Beteiligten! Dagegen machen viele einzelne AGB eine rechtliche Prüfung individueller Schäden notwendig und gefährden eine schlanke Schadensabwicklung.

„Wer eine höhere Haftung vereinbaren will, muss neu kalkulieren“, so Salzmann und empfiehlt zunächst, die ADSp als individuelle AGB fortzuführen. Durch das Scheitern der Verbandsverhandlungen sind diese bis auf weiteres gültig. „Wir beobachten den Markt mit Spannung und werden Unternehmer unterstützen, ihre Absicherung optimal auf veränderte Rahmenbedingungen in der Logistik auszurichten.“

BGL empfiehlt VBGL

In Abgrenzung zu den DTLB sind Logistiker und Frachtführer mit den VBGL (Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer) vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. unverändert gut beraten. Das Vertragswerk wurde bereits 2013 an die Änderungen im Transportrecht und die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die KRAVAG-Logistic-Police bietet Transportunternehmen den notwendigen Versicherungsschutz. „Wer die VBGL als Vertragsgrundlage hat, muss kein Existenzrisiko fürchten“, so Axel Salzmann.